AGB.
Kurz gesagt: Die Umsetzung kostet einen Festpreis aus der Offerte. Der Betrieb läuft im ersten Jahr fest, danach monatlich mit 30 Tagen Kündigungsfrist. Dein Code gehört dir: nach dem ersten Jahr auf Wunsch als Herausgabe, vorher gegen Ablösung. Hört Konfigura auf, bekommst du ihn sofort und gratis. Die vollständigen Bedingungen stehen darunter.
Allgemeine Geschäftsbedingungen · Stand 30.08.2026
01Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen von Konfigura, Inhaber Christian Sachs, Pöschenweg 3, 3150 Schwarzenburg, Schweiz, UID CHE-246.533.532 (nachfolgend «Konfigura»).
Konfigura erbringt Leistungen ausschliesslich gegenüber Unternehmen, Behörden und selbständig Erwerbenden, nicht gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten. Der Kunde bestätigt mit dem Vertragsschluss, dass er den Vertrag im Rahmen seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit abschliesst.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Konfigura sie schriftlich anerkannt hat. Der blosse Verweis des Kunden auf eigene Einkaufsbedingungen, etwa in einer Bestellung, genügt dafür nicht.
02Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde eine schriftliche Offerte von Konfigura annimmt. E-Mail genügt der Schriftform. Offerten sind 30 Tage ab Ausstellung gültig, sofern sie nichts anderes sagen.
Massgeblich für Umfang und Inhalt der Leistungen ist die Offerte. Diese AGB ergänzen sie; bei Widersprüchen geht die Offerte vor.
03Leistungen
Konfigura erbringt zwei Arten von Leistungen: die einmalige Umsetzung gemäss Festofferte (etwa 3D-Viewer, 3D-Konfigurator, Renderbilder aus dem 3D-Fotostudio, AR-Ansichten, die Anbindung an einen Shop, Websites, Web-Anwendungen, interne Werkzeuge und Schnittstellen) und den laufenden Betrieb gemäss der vereinbarten Betriebsstufe (Hosting, Updates und Pflege des gelieferten Systems).
Die einmalige Umsetzung ist ein Werkvertrag im Sinne von Art. 363 ff. OR. Der laufende Betrieb ist ein Dauerschuldverhältnis mit auftragsrechtlichen Elementen.
Termine und Zeitpläne ergeben sich aus der Offerte. Verzögert sich die Mitwirkung des Kunden, verschieben sich die Termine entsprechend.
Leistungen, die nicht in der Offerte stehen, sind nicht geschuldet. Zusätzliche Wünsche des Kunden werden als Nachtrag offeriert und erst nach dessen Annahme umgesetzt.
04Mitwirkung des Kunden
Der Kunde liefert die für die Umsetzung nötigen Unterlagen rechtzeitig und in brauchbarer Form, insbesondere CAD-Daten, Preislisten, Produktregeln, Texte und Bilder.
Der Kunde sichert zu, dass er an den gelieferten Unterlagen die nötigen Rechte hat und dass ihre Verwendung im vereinbarten Rahmen keine Rechte Dritter verletzt. Er stellt Konfigura von Ansprüchen Dritter frei, die auf diesen Unterlagen beruhen, einschliesslich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
Der Kunde benennt eine Ansprechperson, die für das Projekt entscheiden kann, und bezeichnet Rückmeldungen und Freigaben eindeutig.
05Preise und Zahlung
Die Umsetzung wird zum Festpreis gemäss Offerte verrechnet. Der Betrieb wird monatlich im Voraus verrechnet. Rechnungen sind innert 30 Tagen ohne Abzug zahlbar.
Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Konfigura ist im Zeitpunkt dieser Fassung nicht mehrwertsteuerpflichtig und weist keine Mehrwertsteuer aus. Wird Konfigura mehrwertsteuerpflichtig, kommt die Mehrwertsteuer ab dem Zeitpunkt der Steuerpflicht zu den vereinbarten Preisen hinzu; Konfigura teilt dies mindestens 30 Tage im Voraus mit.
Die Preise für den laufenden Betrieb kann Konfigura mit einer Ankündigung von 60 Tagen auf ein Monatsende anpassen, frühestens jedoch auf das Ende der festen Vertragsdauer nach Ziffer 10. Während der festen Vertragsdauer bleiben die vereinbarten Preise unverändert. Ist der Kunde mit einer Anpassung nicht einverstanden, kann er den Betrieb auf diesen Zeitpunkt kündigen. Der Festpreis einer laufenden Umsetzung bleibt von Preisanpassungen unberührt.
Bei Zahlungsverzug gilt der gesetzliche Verzugszins von 5 Prozent. Konfigura darf laufende Arbeiten und den Betrieb nach schriftlicher Mahnung und einer Nachfrist von mindestens 10 Tagen aussetzen, bis offene Rechnungen beglichen sind. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt während der Aussetzung bestehen.
06Abnahme
Der Kunde kann während der Umsetzung jeden Arbeitsstand im Browser prüfen. Nach dem Livegang gilt die Umsetzung als abgenommen, wenn der Kunde nicht innert 10 Arbeitstagen wesentliche Mängel schriftlich rügt.
Nutzt der Kunde die Umsetzung produktiv, gilt sie mit der Aufnahme des produktiven Betriebs als abgenommen, auch wenn die 10 Arbeitstage noch nicht abgelaufen sind.
Gerügte Mängel behebt Konfigura innert angemessener Frist. Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht; sie werden im Rahmen des Betriebs behoben.
07Betrieb und Verfügbarkeit
Konfigura betreibt die gelieferten Systeme sorgfältig auf professioneller Hosting-Infrastruktur. Aufrufe sind unbegrenzt; es gibt keine Staffelung nach Zugriffen oder Anzahl Produkten.
Konfigura strebt eine hohe Verfügbarkeit an, sichert aber keine bestimmte Verfügbarkeit zu, solange in der Offerte nichts anderes vereinbart ist. Nicht in die Verantwortung von Konfigura fallen Ausfälle, die auf der Infrastruktur Dritter, auf dem System des Kunden oder auf Umständen nach Ziffer 17 beruhen.
Wartungsarbeiten kündigt Konfigura nach Möglichkeit an und legt sie in nutzungsarme Zeiten. Sicherheitsrelevante Eingriffe darf Konfigura jederzeit und ohne Vorankündigung vornehmen.
08Zulässige Nutzung
Der Kunde setzt das gelieferte System nur für eigene Produkte und Kanäle ein und hält dabei das anwendbare Recht ein.
Konfigura darf ein System vorübergehend sperren, wenn dessen Betrieb die Infrastruktur oder Dritte konkret gefährdet, insbesondere bei Angriffen, Schadsoftware oder klar rechtswidrigen Inhalten. Konfigura informiert den Kunden unverzüglich und hebt die Sperrung auf, sobald die Ursache behoben ist.
09Datensicherung
Konfigura erstellt im Rahmen des Betriebs regelmässige Sicherungen des gelieferten Systems und seiner Konfiguration und bewahrt diese für mindestens 14 Tage auf.
Für die Sicherung der Daten, die in den Systemen des Kunden liegen, insbesondere im Shop, im CRM und im ERP, ist der Kunde verantwortlich.
10Laufzeit und Kündigung des Betriebs
Der Betrieb läuft ab Livegang während 12 Monaten fest. Danach kann er von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen auf ein Monatsende schriftlich gekündigt werden.
Beide Seiten können aus wichtigem Grund fristlos kündigen, insbesondere bei erheblicher Vertragsverletzung, die trotz schriftlicher Abmahnung und angemessener Frist nicht behoben wird, oder bei Zahlungsunfähigkeit der anderen Seite.
Endet der Betrieb, erhält der Kunde die zu seinem System gehörenden Dateien (Modelle, Konfiguration, Inhalte) in gängigen Formaten. Konfigura hält diese Daten nach Vertragsende noch 30 Tage zum Abruf bereit. Danach löscht Konfigura seine Kopien, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
Bereits bezahlte Betriebsentgelte für angebrochene Monate werden nicht zurückerstattet.
11Rechte am Arbeitsergebnis
Mit vollständiger Bezahlung der Umsetzung erhält der Kunde das umfassende, zeitlich und räumlich unbeschränkte, übertragbare Recht, das für ihn erstellte Arbeitsergebnis samt Quellcode für seine Produkte und Kanäle zu nutzen, zu ändern und weiterzuentwickeln.
Nicht Gegenstand dieser Rechtseinräumung sind Bestandteile Dritter, insbesondere Open-Source-Software und lizenzierte Bibliotheken. Für diese gelten die Lizenzbedingungen der jeweiligen Rechteinhaber. Konfigura setzt nur Bestandteile ein, deren Lizenzen die kommerzielle Nutzung durch den Kunden erlauben, und weist die eingesetzten Lizenzen auf Anfrage aus.
Werkzeuge, Bibliotheken, Vorlagen und Know-how, die Konfigura unabhängig vom Auftrag entwickelt hat oder allgemein einsetzt, bleiben bei Konfigura und dürfen weiterverwendet werden. Der Kunde erhält daran ein nicht ausschliessliches Nutzungsrecht im Umfang, den der Betrieb seines Systems erfordert.
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle Rechte am Arbeitsergebnis bei Konfigura.
Der Quellcode wird auf Wunsch des Kunden bei Beendigung des Betriebs herausgegeben, frühestens jedoch nach Ablauf der festen Vertragsdauer nach Ziffer 10. Möchte der Kunde den Quellcode früher, wird eine Ablösesumme in Höhe der bis zum Ende der festen Vertragsdauer ausstehenden Betriebsentgelte fällig. Mit deren Bezahlung endet der Betrieb und der Kunde erhält den Quellcode; die Rechte nach Absatz 1 gehen dadurch unverändert über.
Stellt Konfigura den Betrieb dauerhaft ein oder ist dauerhaft ausserstande, ihn fortzuführen, erhält der Kunde den Quellcode unverzüglich, unentgeltlich und ohne Ablösesumme, unabhängig von der Vertragsdauer.
12Referenznennung
Konfigura nennt den Kunden nur mit dessen vorgängiger Zustimmung als Referenz. Ohne Zustimmung erfolgt keine Nennung von Name, Logo oder Projekt.
13Vertraulichkeit
Beide Seiten behandeln Informationen der anderen Seite vertraulich, die nicht öffentlich bekannt sind, insbesondere Preislisten, Produktregeln, Konstruktionsdaten und Geschäftszahlen. Sie verwenden diese Informationen nur für die Erfüllung des Vertrags und geben sie nur an Personen weiter, die sie kennen müssen und ihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen. Sie besteht über das Vertragsende hinaus fort.
14Datenschutz und Auftragsbearbeitung
Für die Bearbeitung von Personendaten auf dieser Website gilt die Datenschutzerklärung auf konfigura.ch.
Bearbeitet Konfigura im Rahmen des Betriebs Personendaten im Auftrag des Kunden, etwa Anfragen, Konfigurationen oder Kontaktangaben von Endkundinnen und Endkunden, handelt Konfigura als Auftragsbearbeiterin im Sinne von Art. 9 DSG und, soweit anwendbar, als Auftragsverarbeiterin im Sinne von Art. 28 DSGVO. Der Kunde bleibt Verantwortlicher.
Konfigura bearbeitet diese Daten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden, verpflichtet beigezogene Personen zur Vertraulichkeit, trifft angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmassnahmen und unterstützt den Kunden bei Betroffenenrechten und Meldepflichten. Konfigura darf Unterauftragsbearbeiter beiziehen; die aktuelle Liste ist in der Datenschutzerklärung aufgeführt. Konfigura informiert den Kunden über beabsichtigte Wechsel und der Kunde kann ihnen aus wichtigem Grund widersprechen.
Verlangt der Kunde einen separaten Auftragsbearbeitungsvertrag, schliessen die Parteien einen solchen ab; er geht dieser Ziffer im Konfliktfall vor.
15Gewährleistung
Konfigura gewährleistet, dass die Umsetzung die in der Offerte beschriebenen Eigenschaften hat. Bei Mängeln hat Konfigura zunächst das Recht zur Nachbesserung; schlägt die Nachbesserung wiederholt fehl, gelten die gesetzlichen Rechte.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme. Vorbehalten bleibt die Haftung für absichtlich verschwiegene Mängel.
Nicht zugesichert werden bestimmte wirtschaftliche Effekte wie Umsatz, Konversionsraten oder Retourenquoten. Auf der Website zitierte Studien Dritter beschreiben deren Messungen und sind keine Zusicherung für das Projekt des Kunden.
Von der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel, die auf Änderungen des Kunden am gelieferten System, auf fehlerhaften Zulieferungen des Kunden oder auf Änderungen in Systemen Dritter beruhen, an die das System angebunden ist.
16Haftung
Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet Konfigura unbeschränkt. Im Übrigen ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen; das gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, Datenverluste in der Sphäre des Kunden, Ansprüche Dritter und Folgeschäden.
Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung gesamthaft beschränkt auf den Betrag, den der Kunde in den 12 Monaten vor dem schadenauslösenden Ereignis für den betroffenen Auftrag bezahlt hat, höchstens jedoch auf den Festpreis der betroffenen Umsetzung.
Zwingende gesetzliche Haftung, namentlich für Personenschäden, bleibt in jedem Fall vorbehalten.
17Höhere Gewalt
Für Ereignisse ausserhalb der zumutbaren Kontrolle, etwa Ausfälle von Netz- oder Hosting-Infrastruktur Dritter, Naturereignisse, Cyberangriffe Dritter oder behördliche Anordnungen, haftet keine Seite. Die betroffenen Pflichten ruhen, solange das Ereignis andauert. Dauert es länger als 60 Tage, kann jede Seite den betroffenen Vertrag schriftlich beenden.
18Beizug Dritter
Konfigura darf für Teilleistungen sorgfältig ausgewählte Dritte beiziehen, insbesondere Hosting-Anbieter, und haftet für diese wie für eigenes Handeln. Die Übertragung des ganzen Vertrags auf einen Dritten braucht die Zustimmung der anderen Seite; diese darf nicht ohne wichtigen Grund verweigert werden.
19Schlussbestimmungen
Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bern (Regionalgericht Bern-Mittelland). Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die ihr wirtschaftlich am nächsten kommt.
Konfigura kann diese AGB für den laufenden Betrieb mit Ankündigung von 30 Tagen auf ein Monatsende anpassen, frühestens jedoch auf das Ende der festen Vertragsdauer nach Ziffer 10. Während der festen Vertragsdauer gilt die bei Vertragsschluss vereinbarte Fassung. Ist der Kunde mit einer Anpassung nicht einverstanden, kann er den Betrieb auf diesen Zeitpunkt kündigen. Für laufende Umsetzungen gilt die bei Vertragsschluss gültige Fassung.